Verkehrsrecht
48. Verkehrsgerichtstag 2010 in Goslar
Vom 27. bis 29. Januar 2010 tagte in Goslar der 48. Verkehrsgerichtstag. 8 Arbeitskreise erörten folgende Themen:
- Arbeitskreis I: Halterhaftung in Europa
- Arbeitskreis II: Neues EU-Verkehrssicherheitsprogramm 2010 bis 2020
- Arbeitskreis III: Fahrgastrechte im Land- und Luftverkehr
- Arbeitskreis IV: Haushaltsführungsschaden
- Arbeitskreis V: Ausnahmen vom Entzug der Fahrerlaubnis und vom Fahrverbot
- Arbeitskreis VI: "Idiotentest" auf dem Prüfstand
- Arbeitskreis VII: Unfallrisiko "junge Fahrer"
- Arbeitskreis VIII: Neue Haftungs- und Entschädigungsregelungen in der Schifffahrt
Empfehlungen
Die Empfehlungen der Arbeitskreisen finden Sie hier: Empfehlungen (PDF, 8 Seiten)
Das Dokument wurde vom Organisator des Verkehrsgerichtstages - der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft e.V. - bereitgestellt.
Für Fragen stehen Ihnen die Rechtsanwälte Herr Dr. Pahn (Berlin) und Herr Schubert (Chemnitz) selbstverständlich gern zur Verfügung.
Presseerklärungen
Im Folgenden die Presseerklärungen der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V. zu den Ergebnissen von 7 Arbeitsgruppen des 48. Verkehrsgerichtstages:
- Arbeitskreis I: Halterhaftung in Europa – Anwälte lehnen Halterhaftung als verfassungswidrig ab
- Arbeitskreis II: Neues EU-Verkehrssicherheitsprogramm 2010 bis 2020 – Präventive Maßnahmen zur Stärkung der Verkehrssicherheit sind zu begrüßen – Vorsicht bei repressiven Maßnahmen
- Arbeitskreis III: Fahrgastrechte im Land- und Luftverkehr – Lücken und Tücken – Rechtseinheit statt Flickenteppich?
- Arbeitskreis IV: Haushaltsführungsschaden – Der Haushaltsführungsschaden als "Stiefkind" des Schadensersatzrechtes
- Arbeitskreis V: Ausnahmen vom Entzug der Fahrerlaubnis und vom Fahrverbot – Ausnahmen vom Entzug der Fahrerlaubnis und vom Fahrverbot angebracht
- Arbeitskreis VI: "Idiotentest" auf dem Prüfstand – Anwälte bezeichnen fehlende Rechtsmittel gegen so genannten Idiotentest als Skandal
- Arbeitskreis VII: Unfallrisiko "junge Fahrer" – Bisherige Maßnahmen ausreichend – Weitere Maßnahmen nicht notwendig



