Familienrecht
Düsseldorfer Tabelle vom 01.07.2007 - 31.12.2007
Die nur 6 Monate geltende Düsseldorfer Tabelle enthielt folgende wichtige Neuregelungen:
- leichte Senkung bei den Tabellenbeträgen in den alten Bundesländern
- 4. Altersstufe. Der Tabellenbetrag ist in den ersten drei Einkommensgruppen identisch mit 389 EUR, egal, ob jemand 1.300 EUR, 1.500 EUR oder 1.700 EUR verdient.
- keine Erhöhung des Bedarfssatzes für Studenten, weiterhin 640 EUR monatlich
- Studiengebühren können separat geltend gemacht werden.
- Der Selbstbehalt für Erwerbstätige gegenüber minderjährigen Kindern ist 900 EUR.
- Kindergeldanrechnung in Höhe von 154 EUR monatlich bei Volljährigen, also 640 EUR - 154 EUR.
Neue Düsseldorfer Tabelle gültig ab 01.01.2008 - mehr Geld für Kinder
Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern gilt lediglich als Richtschnur. Die Unterhaltsbeträge können daher je nach Einzelfall nach oben oder nach unten abweichen.
Nach der nun neuen vorliegenden Tabelle wird der Kindesunterhalt in Westdeutschland durchschnittlich um 1,75 € steigen. In Ostdeutschland ist die Erhöhung sogar durchschnittlich noch höher, weil in den neuen Bundesländern nach der Unterhaltsreform erstmals die höheren, westdeutschen Sätze gelten. Es scheint, dass nunmehr auch die deutsche Einheit für die Kinder auf dem Gebiet des Unterhaltsrechts vollzogen wird. Die bisherige Unterscheidung, ob ein Kind im "Osten" oder im "Westen" wohnt, ist nun zum Wegfall gekommen.
Die neue Düsseldorfer Tabelle finden Sie im Internet unter www.olg-duesseldorf.nrw.de, dort unter der Rubrik "Düsseldorfer Tabelle" oder auf der Homepage des Bundesministerium der Justiz unter www.bmj.de/unterhalt.
Sollten Sie sich zu den neuen Unterhaltsrichtlinien beraten wollen oder die höheren Unterhaltsbeträge durchsetzen wollen, vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin unter unserer eingangs genannten Telefonnummer oder direkt im Sekretariat von Rechtsanwältin E. Pahn unter 030 - 51 65 84 23.
Ihre Kanzlei Pahn, Schubert & Kollegen



